Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen HANRA und dem Besteller ausschließlich. Von diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende oder sie ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch wenn HANRA diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Für die Geltung fremder Allgemeiner Geschäftsbedingungen bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung von HANRA.

1.2. Alle Vereinbarungen – Bestellung und Annahme sowie ihre Änderungen und Ergänzungen – bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen

2. Vertragsschluss

2.1. Der Besteller gibt mit Abschluss des Bestellvorgangs auf www.hanra.de ein bindendes Angebot ab. HANRA bestätigt hierauf in einer automatisch erzeugten „Bestellbestätigung“ den Eingang des Angebotes in Form einer Übersicht über die Bestelldaten, welche nur die elektronische Erfassung und Registrierung der Bestellung bestätig. Die „Bestellbestätigung“ stellt keine Annahme des Angebotes dar.

2.2. Die Annahme des Angebotes erfolgt entweder durch eine separate Email, oder wenn HANRA das Angebot des Bestellers nicht binnen 14 Tagen ab Zugang zurückweist, spätestens jedoch mit Versendung der bestellten Ware.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Die Zahlung des vereinbarten Preises (Nettopreis zzgl. der Mehrwertsteuer) ist mit Lieferung der Ware und Erhalt der Rechnung fällig. Die Rechnung liegt jeder Warenlieferung bei.

3.2. Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung benannte Konto unter Angabe der Vertrags- und Rechnungsnummer zu leisten. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn HANRA innerhalb der Lieferfrist über den Betrag verfügen kann.

3.3. Schecks und – soweit Wechselzahlung vereinbart ist – Wechsel werden zahlungshalber angenommen. Kosten für die Einziehung trägt der Besteller.

3.4. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte von HANRA – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu leisten; ist der Besteller Unternehmer, beträgt der Zinssatz 8%Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Der Besteller gerät automatisch spätestens am 31. Tag nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung bzw. gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

3.5. Der Besteller kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder HANRA anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts darüber hinaus nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen steht dem Besteller auch über § 320 Abs. 2 BGB hinaus nicht zu, soweit es sich bei diesem nicht um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB handelt.

3.6. Werden HANRA nach der Annahme des Angebotes Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers aufkommen lassen, so ist HANRA berechtigt, die Lieferung von einer ausreichenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers können neben bereits eingetretenem Zahlungsverzug auch durch Eröffnung eines Insolvenzverfahren und durch entsprechende Auskunft einer Bank, eines Registers (z.B. CreditReform) oder eines mit HANRA und dem Besteller in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens angenommen werden.

4. Lieferzeit, Lieferverzug, Teillieferung

4.1. Lieferzeiten oder -termine sind nur verbindlich, wenn sie von HANRA ausdrücklich als solche schriftlich mit dem Zusatz „fix“, „verbindlich“ oder einem ähnlichen allgemein gebräuchlichen Zusatz bestätigt werden.

4.2. Bei Lieferterminen, die nicht ausdrücklich schriftlich als „fix“, „verbindlich“ oder mit einem ähnlichen allgemein gebräuchlichen Zusatz bezeichnet sind, ist der Besteller nach deren Ablauf berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Lieferung/Leistung zu setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist gerät HANRA in Verzug.

4.3. Durch Ihre Bestellung und die Nutzung unserer Dienstleistungen erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Ihre E-Mail-Adresse an den von uns beauftragten Versanddienstleister weitergegeben wird, um Ihnen die Möglichkeit zur Verfolgung und Überwachung Ihrer Lieferung zu bieten. Dies dient ausschließlich dem Zweck, Ihnen den aktuellen Status und den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt Ihrer Bestellung mitzuteilen. Die Weitergabe Ihrer E-Mail-Adresse an den Versanddienstleister erfolgt unter strenger Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen und ausschließlich zum Zweck der Lieferverfolgung. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für Werbezwecke oder andere unbefugte Zwecke verwendet.

Ihre Einwilligung zur Weitergabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen möchten oder weitere Informationen zur Verwendung Ihrer Daten benötigen, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Mit der Bestätigung Ihrer Bestellung erklären Sie sich mit den oben genannten Bedingungen einverstanden und willigen in die Weitergabe Ihrer E-Mail-Adresse an den Versanddienstleister ein.

4.4.Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfang zulässig.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die Liefergegenstände bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum von HANRA (Vorbehaltsware), auch wenn einzelne Waren oder Lieferungen bezahlt worden sind. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.

5.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, oder liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor, ist der HANRA berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalten stehenden Liefergegenstände sofort an sich zu nehmen bzw. zurückzufordern. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag durch HANRA dar, es sei denn, HANRA hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme des Liefergegenstandes ist HANRA zu dessen Verwertung befugt. Der Erlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.

5.3. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt HANRA sicherheitshalber jedoch bereits jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen von HANRA sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. HANRA nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. HANRA verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Beträgen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Entfällt die Verpflichtung zur Nichteinziehung, so kann HANRA verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

5.4. HANRA verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt HANRA. 

6. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 S.1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache durch den Besteller.

Der Widerruf ist zu richten an: HANRA
Klaus Hanfstingl Verlag GmbH Breitenbachstraße 6
82538 Geretsried Fax: +49 (0)8171-4296-10
E-Mail: info@hanra.de

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen oder Nutzungsgebühr) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr von HANRA zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Besteller abgeholt. Der Besteller hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn es sich bei der gelieferten Sache um die vom Besteller tatsächlich bestellte handelt und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. In allen anderen Fällen trägt der HANRA die Versandkosten.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Spezifikation des Bestellers angefertigt werden oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, und bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

Das Widerrufsrecht gilt auch nicht bei Verträgen mit solchen Bestellern, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.

7. Beanstandungen und Mängel, Mangelfolgeschaden

7.1. Weist die Leistung von HANRA einen Mangel auf, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat, hat der Besteller Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung. Die Wahl der Art der Nacherfüllung triff HANRA. Ersetzte Waren werden Eigentum von HANRA und sind unverzüglich an HANRA zurückzugeben.

7.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten; ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung durch HANRA unerheblich ist. Die Geltendmachung etwaiger Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bleibt unberührt.

7.3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist.

7.4. Bei farbigen Reproduktionen in einem Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original im Rahmen technischer Standards nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

7.5. Im Falle der Fertigung von Waren, die nach Spezifikation des Bestellers oder infolge dessen individueller Wünsche angefertigt werden, geht die Gefahr etwaiger Fehler mit der Druckreiferklärung auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder nicht erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Herstellung.

7.6. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft (§§ 377 ff. HGB), hat der Besteller hat seinen nach §§ 377 ff. HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachzukommen. Die Ware ist unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, HANRA unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Besteller diese Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.

7.7. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichtung von HANRA sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Bestellers vom Rücktritt des Vertrages bleibt unberührt.

8. Haftung

8.1. Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften HANRA und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schadenersatzansprüche des Bestellers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wie folgt:
a. Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b. Die Haftung für Sachschäden ist auf EUR 250.000,00 je Schadenereignis und EUR 500.000,00 insgesamt beschränkt.
c. Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

8.2. Die Haftungsbeschränkung unter 8.1. b. und der Haftungsausschluss unter 8.1. c. gelten nicht, soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.

9. Eigentum, Urheberrecht

9.1. Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages, der von HANRA nach Zeichnungen, Entwicklungen oder sonstigen Angaben des Bestellers erfüllt wird, Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Besteller hat HANRA von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

9.2. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte von HANRA an Drucksachen und Formularen verbleiben bei HANRA. Formulare und Drucksachen dürfen - auch zum eigenen Gebrauch durch den Besteller - nicht vervielfältigt, nachgedruckt oder nachgeahmt werden. Verstöße verpflichten den Besteller zu Unterlassung und Schadenersatz.

10. Gerichtsstand, Sonstiges, Wirksamkeit

10.1. Ist der Besteller Kaufmann, so ist München der ausschließliche Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Besteller ist jedoch berechtigt, auch jeden anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu wählen.

10.2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.3. Soweit für die Leistungserbringung eine Speicherung von Daten des Bestellers notwendig ist, verpflichtet sich HANRA, dies unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen zu besorgen.

10.4. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Die weggefallene Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.